Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale

Zuständig

Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird von der Gemeinde Peterskirchen den Härteausgleichsfondskriterien entsprechend ein Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale eingehoben.

Die Verordnung finden Sie hier zum Download:

Verordnung Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale (353 KB) - .PDF

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