Kindergartengebühr

Zuständig

Für Kinder über 2,5 Jahre ist der Besuch des Kindergartens / der Krabbelstube kostenlos.

Für jüngere Kinder wird der Elternbeitrag bis zum vollendeten 30. Lebensmonat entsprechend der Elternbeitragsverordnung des Landes OÖ. nach dem Brutto-Einkommen der Eltern berechnet. Für nähere Informationen steht das Gemeindeamt zur Verfügung.

Hier finden Sie die aktuelle Tarifordnung (2,36 MB) - .PDF

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